Geschädigte erhalten Asservate nach Sparkasseneinbruch zurück und müssen Polizei informieren
Nach dem Einbruch in die Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen-Buer Ende 2025 dauern die Ermittlungen der Polizei weiter an. Nachdem die zuständige Staatsanwaltschaft in Essen die Gegenstände, die im Tresorraum verblieben waren, Ende April 2026 freigegeben hat, liegt es nun im Verantwortungsbereich der Sparkasse, diese an die Betroffenen herauszugeben. Dies soll voraussichtlich ab Freitag, 8. Mai 2026, passieren. Die Polizei Gelsenkirchen weist darauf hin, dass alle in diesem Zusammenhang in Empfang genommenen Wertgegenstände im Nachgang bei der Polizei angegeben werden müssen. Nur so ist gewährleistet, dass all jene Gegenstände, die im Zuge der polizeilichen Vernehmungen zunächst als gestohlen gemeldet wurden, nicht weiter zur Sachfahndung ausgeschrieben sind. Dazu werden die betroffenen Personen gebeten, sich telefonisch unter der Telefonnummer 0209 365 1661 zu melden.
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Polizei Gelsenkirchen
Thomas Nowaczyk
Telefon: +49 (0) 209 365-2010
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