Achtet auf die Probezeit
Bei einer Verkehrskontrolle im Stadtgebiet Gifhorn kontrollierten wir eine 20 jährige Fahrzeugführerin. Da bei ihr Atemalkoholgeruch festgestellt wurde, boten wir einen freiwilligen Test an. Dieser Test ergab einen Wert von 0,35 Promille.
Da die Fahrzeugführerin sich noch in der Probezeit befindet, gilt für sie 0,00 Promille im Straßenverkehr. Aus diesem Grund leiteten wir ein Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein.
Wir erinnern jeden Fahranfänger an die geltenden Gesetze, denkt an die 0,00 Promille-Grenze.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Gifhorn
Telefon: + 49 (0)5371 / 980-0
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