BPOLD FRA: Daueraufenthalt beendet – Abschiebung eines abgelehnten Asylantragstellers
Am 12. Mai haben Bundespolizisten am Flughafen Frankfurt einen indischen Staatsangehörigen noch am Tag seiner Einreise nach Deutschland wieder abgeschoben.
Der 27-Jährige hatte sich nach Erkenntnissen der Beamten bereits zuvor unerlaubt in Deutschland aufgehalten und war einer unerlaubten Erwerbstätigkeit nachgegangen.
Er war den Fahndern im Rahmen der Kontrolle eines Fluges aus Portugal aufgefallen. Zwar konnte er dabei gültige portugiesische Dokumente vorwiesen, jedoch ergaben sich im Rahmen der Befragung Zweifel am angegebenen Reisegrund nach Deutschland.
Im weiteren Verlauf stellte sich durch die Überprüfung der Fingerabdrücke heraus, dass der Mann im Jahr 2022 bereits unter einem anderen Namen einen Asylantrag in Deutschland gestellt hatte, welcher später abgelehnt wurde.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann seither nicht wie vermutet in Portugal, sondern in der Bundesrepublik Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hatte und hier einer unerlaubten Erwerbstätigkeit nachgegangen war.
Hierauf wurde der offensichtlich unter falschen Angaben erlangte portugiesische Aufenthaltstitel sichergestellt und der Mann noch am selben Tag nach Portugal abgeschoben.
Den Mann erwarten nun mehrere Strafanzeigen, sowie ein Aufenthalts- und Einreiseverbot für die Bundesrepublik.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Nils Löffler
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