Lorsch: Polizeikräfte aus vier Bundesländern kontrollieren gewerblichen Gütertransport/Gravierende Mängel – Über 15.000 Euro Sicherheitsleistungen – Achtmal Weiterfahrt untersagt
60 Beamtinnen und Beamte mehrerer hessischer Polizeipräsidien sowie der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz kontrollierten am Dienstag (12.05.), in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr, auf den beiden Tank- und Rastanlagen Lorsch West und Ost den gewerblichen Gütertransport auf der A 67. Unterstützt wurden die Ordnungshüter von drei Sachverständigen für Ladungssicherung, die zuvor die Kontrolleure im Rahmen eines Vortrags eingehend schulten. Insgesamt wurde 24 Fahrzeugeinheiten von der Polizei gestoppt. Nur einer der kontrollierten Fahrer konnte ohne jegliche Beanstandung seine Fahrt fortsetzen. Die Beanstandungsquote lag somit bei 95 Prozent.
Die festgestellten Verstöße reichten vom Güterkraftverkehrsgesetz, über die EU-Sozialvorschriften, Ladungsbestimmungen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz bis hin zu Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Die Beamten zogen über 15.000 Euro Sicherheitsleistungen an Ort und Stelle ein. In acht Fällen mussten die Gesetzeshüter zudem die Weiterfahrt untersagen.
Das Ergebnis der festgestellten Verstöße zeigte erneut, dass solche Kontrollmaßnahmen unerlässlich sind und auch zukünftig fortgesetzt werden. Aus polizeilicher Sicht war die Vielzahl von festgestellten technischen, teilweise gravierenden Mängeln an den Fahrzeugen frappierend. So fiel bei der Kontrolle eines osteuropäischen Lastwagens mit Anhänger, der mit drei Autos beladen war, gegen Kabotagevorschriften verstieß und zudem zur Verschleierung begangener Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten einige Fahrten ohne eingelegte Fahrerkarte durchführte, auf, dass außerdem mehrere gravierende Mängel vorlagen. Die Kombination wurde anschließend bei einer technischen Prüfstelle vorgeführt. Dort wurden insgesamt 43 teils erhebliche und gefährliche Mängel festgestellt. Der Anhänger war nahezu ohne Bremswirkung. Die Fahrgestelle von Anhänger und Zugfahrzeug wiesen Risse und Brüche auf. Für den verkehrsunsicheren Transport war die Fahrt somit beendet. Gegen das Unternehmen und den Fahrer wurden Sicherheitsleistungen von insgesamt rund 4400 Euro erhoben.
Eine ebenfalls aus Osteuropa stammende Kombination mit insgesamt sieben geladenen Neufahrzeugen, musste auch die Fahrt auf der Rastanlage Lorsch beenden. Bei dem Fahrzeug konnten Mängel an den Bremsanlagen des Zugfahrzeugs als auch am Anhänger festgestellt werden. Weiterhin wurde die maximal erlaubte Länge nicht eingehalten, so dass der Fahrer die Fahrzeuge neu verladen bzw. umladen musste.
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