BPOLI MD: 36-Jähriger kann 600 Euro nicht zahlen
Am Samstag, den 16. Mai 2026 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei um 01:09 Uhr einen Mann im Personentunnel des Hauptbahnhofes Magdeburg. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei kam ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden, Außenstelle Gutenbergstraße zum Vorschein. Im März 2025 verurteilte das Amtsgericht Dresden den deutschen Staatsangehörigen wegen Erwerbs, Beförderung, Verkehrs oder Umgangs von und mit explosionsgefährlichen Stoffen zu einer Geldstrafe von 600 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 20 Tagen Haft. Weder zahlte der 36-Jährige den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Folglich erließ jene Staatsanwaltschaft im April dieses Jahres den Haftbefehl. Der Gesuchte konnte die geforderten 600 Euro nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er seine 10-tägige Haft angetreten hat. Abschließend informierten die Einsatzkräfte die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.
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