Steine von Brücke geworfen – Pkw beschädigt
Bereits am vergangenen Samstag, 16. Mai 2026, wurden Beamte des Polizeihauptrevieres in Greifswald zu einem Einsatz auf einer Brücke der L 261 (B 109/ Weidenweg) gerufen.
Eine Hinweisgeberin meldete gegen 15:00 Uhr, dass zwei Jungen auf der Brücke stehen und Steine auf die darunter befindliche B 109 werfen würden.
Ein Stein traf ihre Frontscheibe und beschädigte diese.
Die beiden Jungen befanden sich bei Eintreffen der Polizei nicht mehr am Tatort. Aufgrund von Hinweisen und erlangten Personenbeschreibungen der Beiden konnten die Kinder im Alter von zwölf und 13 Jahren jedoch identifiziert werden.
Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf ungefähr 500 Euro.
Bei dem Werfen von Gegenständen von Brücken handelt es sich um keine Bagatelle. Im Gegenteil, stellt diese Handlung sogar eine Straftat (z.B.: gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) dar.
Schon kleine Gegenstände wie Steine können aufgrund der Fahrgeschwindigkeit wie Geschosse wirken. Ein Treffer auf die Windschutzscheibe kann nicht nur einen Sachschaden hervorrufen, sondern auch den Fahrer erschrecken oder gar verletzen. In weiterer Folge können Fahrzeuge die Kontrolle verlieren, wodurch weitere Personen gefährdet werden können.
Was vielleicht wie ein Scherz anmutet, ist eine ernstzunehmende Gefährdung anderer, die im Schlimmsten Fall tödlich enden kann.
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