Nach Nötigung im Straßenverkehr auf der Autobahn: Fahrer soll mit Schreckschusswaffe auf Geschädigten gezielt haben
Lfd. Nr.: 0393
Am 18. Mai, um ca. 21:50 Uhr kam es auf der A2 in Richtung Oberhausen auf Höhe der Anschlussstelle Oelde zu einer Nötigung im Straßenverkehr zwischen zwei Autofahrern. Einer der Fahrer zeigte dabei eine Schusswaffe vor. Die Einsatzkräfte der Autobahnpolizei konnten wenig später einen weißen VW T-Roc anhalten und kontrollieren.
Ersten Erkenntnissen zufolge befuhren der 50-jährige Dortmunder und sein 19-jähriger Sohn die A2 in Richtung Oberhausen. Sie beabsichtigten, ein anderes Auto über den linken Fahrstreifen zu überholen. Zeitgleich näherte sich der 19-jährige Beschuldigte aus Essen mit einem weißen VW T-Roc. Er fuhr unter Betätigung der Lichthupe und der Hupe wenige Meter auf das Auto des Dortmunders auf.
Seinen Unmut brachte er zusätzlich zum Ausdruck, indem er wild mit den Armen und Händen gestikulierte. Doch damit gab er sich nicht zufrieden. Er setzte sein Auto vor das des Dortmunders und bremste ihn aus. Anschließend bog er auf den nächsten Rastplatz ab.
Die Situation schien sich zunächst aufzulösen. Doch weit gefehlt! Der 19-Jährige ließ nicht locker. Wenig später holte er das Auto des 50-Jährigen wieder ein. Als sich beide Fahrzeuge auf gleicher Höhe befanden, zeigte er dem Dortmunder eine schwarze Schusswaffe vor. Dabei soll er durch das geöffnete Beifahrerfenster auf ihn gezielt haben. Der Geschädigte verringerte daraufhin seine Geschwindigkeit und alarmierte die Polizei.
Mit Unterstützungskräften konnte der Fahrer des weißen VW T-Roc auf dem Parkplatz an der Anschlussstelle Dortmund-Derne angehalten und kontrolliert werden. Unter Vorhalt der Schusswaffe wurde der 19-jährige Mann aus dem Fahrzeug gesprochen. Im Fahrzeug fanden die Beamten eine schwarze Schreckschusswaffe und passende Munition. Beim Blick in das Seitenfach der Fahrertür entdeckten sie außerdem ein verbotenes Einhandmesser. Alle Gegenstände wurden durch die Beamten sichergestellt und eine Gefährderansprache durchgeführt.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der 19-Jährige seine Fahrt fortsetzen.
Ob er mit der täuschend echt aussehenden Waffe in Richtung des Dortmunders gezielt hat und wie sich der Sachverhalt im Detail zugetragen hat, ist jetzt Gegenstand weiterer Ermittlungen.
Auf den 19-Jährigen kommen nun mehrere Verfahren zu. Unter anderem wegen Nötigung im Straßenverkehr und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zudem wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über den Sachverhalt informiert. Eine Aufnahme in das Messertrageverbotskonzept wird geprüft.
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