Bietigheim-Bissingen/Tamm: Testkäufe im Rahmen des Jugendschutzes

Insgesamt 14 Verkaufsstellen für Alkohol und Nikotinprodukte, wie beispielsweise Gaststätten und Einkaufsmärkte, waren am Dienstagnachmittag (19.05.2026) im Fokus einer Testkaufaktion der Stadt und des Polizeireviers Bietigheim-Bissingen. In nur zwei Fällen, in einer Tankstelle sowie einem Lebensmittelmarkt, erhielten die beiden 16 Jahre alten Auszubildenden der Stadt Bietigheim-Bissingen, die die Testkäufe durchführten, Einweg-E-Zigaretten (so genannte "Vapes"). Bei der in dem Supermarkt verkauften Vape handelte es sich um eine Einmal-E-Zigarette mit 12.000 Zügen, die in der gesamten EU verboten ist. Das Verbot ergibt sich aufgrund der Überschreitung des Füllvolumens des Einwegproduktes, das in Deutschland auf 2 ml beschränkt ist und bei dem festgestellte Gerät deutlich überschritten wird. Als die Beamtinnen und Beamten das Geschäft daraufhin näher unter die Lupe nahmen, entdeckten sie weitere solche verbotenen Vapes sowie mehr als ein Dutzend Stangen herkömmlicher Zigaretten ohne Steuerbanderole. Da nun der Verdacht auf steuerrechtliche Verstöße im Raum steht, werden die weiteren Ermittlungen vom zuständigen Hauptzollamt übernommen. Bezüglich der Abgabe der Waren an unter 18-Jährige müssen die beiden betroffenen Verkaufsstellen mit Bußgeldverfahren rechnen. Eine Übersicht wichtiger Bestimmungen zum Jugendschutz finden Sie online auf der Seite des Bundesministerums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/94070/308331c38b8d46d7150987f80d4306c8/jugendschutz-verstaendlich-erklaert-broschuere-data.pdf Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ludwigsburg Telefon: 07141 18-8777 E-Mail: ludwigsburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de