Falsche Bankmitarbeiterin scheiterte mit Betrugsversuch

Seniorin wurde misstrauisch Eine falsche Bankmitarbeiterin scheiterte am Dienstagvormittag (19. Mai) mit ihrer Betrugsmasche bei einer Hürtherin. Die Geschädigte erkannte den Betrug. Laut ersten Informationen klingelte gegen 11.30 Uhr das Telefon der 70-jährigen Geschädigten. Die Dame am Telefon stellte sich als Mitarbeiterin einer Bank vor und sprach von einer Überweisung in die Niederlande, die die Geschädigte angeblich am Morgen getätigt haben solle. Das sei der Bankmitarbeiterin verdächtig vorgekommen und sie wolle mit der Geschädigten darüber sprechen. Die Angerufene erkannte schnell den betrügerischen Anruf und konfrontierte die Dame am anderen Ende der Leitung damit. Diese habe schnippisch reagiert und angegeben, die Überweisung nun tätigen zu wollen. Die Geschädigte habe nach dem verdächtigen Telefonat sofort ihre Bank kontaktiert. Sie lag mit ihrer Einschätzung richtig, auf ihrem Konto hatten keinerlei verdächtige Bewegungen stattgefunden. Die Geschädigte erstattete später eine Anzeige bei der Polizei. Die Polizei rät: - Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. - Legen Sie den Hörer auf, wenn Ihnen etwas merkwürdig erscheint. - Sprechen Sie am Telefon niemals über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. - Übergeben oder Überweisen Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte Personen. - Geben Sie am Telefon niemals eine PIN preis! Kein Bankmitarbeiter wird das je von Ihnen verlangen. Händigen Sie niemals einem Abholer Ihre Debitkarte aus! Bankmitarbeiter kommen nicht vorbei, um Bankkarten abzuholen. - Geben Sie keine TAN preis, ansonsten kann in diesem Moment bereits eine Überweisung autorisiert werden. - Sprechen Sie mit Ihrer Familie oder anderen Vertrauten über den Anruf. - Falls Sie einen dubiosen Anruf Ihrer Hausbank erhalten haben, zögern Sie nicht, legen Sie auf. Und rufen Sie dann Ihre Bank selbst an unter der Ihnen aus den Bankunterlagen bekannten Nummer. - Wenn sie unsicher sind: Rufen Sie die Polizei unter der 110 (ohne Vorwahl) oder Ihre örtliche Polizeidienststelle an.Wenn Sie bereits Opfer geworden sind: - Erstatten Sie immer eine Strafanzeige. Nur so erhält die Polizei Kenntnis von der Straftat und kann die Täterinnen oder Täter verfolgen. - Außerdem erhält Sie dadurch Informationen zum Ausmaß dieses Deliktsfelds, kann Zusammenhänge herstellen und ggf. Tatserien erkennen. Eine Strafanzeige können Sie persönlich auf der nächstgelegenen Polizeidienststelle oder online unter Internetwache Polizei NRW erstatten. - Leisten Sie auf keinen Fall weitere Geldzahlungen. - Informieren Sie umgehend Ihr kontoführendes Geldinstitut, um eventuell ggf. getätigte Geldflüsse noch anzuhalten oder rückgängig zu machen. (rs)Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02271 81-3305 Fax: 02271 81-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de