BPOLI C: Bundespolizei hat erneut Feststellungen am Grenzübergang in Reitzenhain
Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz kontrollierten
gestern gegen 15:00 Uhr im Rahmen der wiedereingeführten
Grenzkontrollen einen georgischen LKW- Fahrer am Grenzübergang in Reitzenhain. Die fahndungsmäßige Überprüfung von dem 39jährigen Mann ergab eine Ausschreibung zum Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Rosenheim wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Der Georgier war zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 11 Tagen oder einer Geldstrafe von über 500 EUR verurteilt worden. Er konnte die geforderte Summe aufbringen und weiterreisen.
Um 18:20 Uhr wurde ein 26jähriger tschechischer Staatsangehöriger einer Kontrolle unterzogen. Bei der Durchsuchung seines Fahrzeuges konnte im Ablagefach der Mittelarmlehne ein zugriffsbereites
Reizstoffsprühgerät und im Ablagefach hinter dem Fahrersitz eine geringe Menge Cannabis von fast 1,5 Gramm in einem kleinen Täschchen festgestellt werden.
Gegen den Tschechen werden nun Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und Konsumcannabisgesetz
eingeleitet.
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