Polizeihubschrauberpiloten mit Laserpointer geblendet – Polizei stellt 45-Jährigen – 2605070

Am Mittwochabend, 20. Mai 2026, wurde die Besatzung eines Polizeihubschraubers, die im Rahmen einer Suche nach einer vermissten 88-Jährigen im Ratinger Stadtgebiet eingesetzt war (siehe hierzu unsere Pressemeldung OTS 2605068 unter dem folgenden Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43777/6278968), von einem Laserpointer massiv geblendet. Die Polizei konnte einen 45-jährigen Tatverdächtigen stellen und leitete ein Verfahren gegen ihn ein. Das war nach bisherigen Erkenntnissen geschehen: Gegen 22:50 Uhr war die Besatzung des Polizeihubschraubers im Rahmen der Suche nach der 88-Jährigen über den Innenstadtbereich der Stadt Ratingen geflogen. Hierbei wurden die Piloten mehrfach und anhaltend von einem Laserpointer geblendet. Nur dank des Tragens einer Nachtsichtbrille mit einer zusätzlichen Schutzvorrichtung konnte ein Augenschaden verhindert werden. Die Piloten konnten den Täter sowohl am Fenster einer Wohnung lokalisieren als auch beschreiben, so dass Einsatzkräfte der Polizei das Wohnhaus aufsuchten. In der Wohnung eines 46-Jährigen am Angermunder Weg stellten sie den 45-jährigen Tatverdächtigen. Die Polizistinnen und Polizisten konnten im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung einen Laserpointer sowie eine geringe Menge Betäubungsmittel auffinden und brachten den Ratinger zur Polizeiwache Ratingen. Zur weiteren Beweisführung wurde dem 45-jährigen Deutschen eine Blutprobe entnommen. Die Einsatzkräfte leiteten ein Verfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr ein, in dem sich der kriminalpolizeilich bereits in Erscheinung getretene Mann nun verantworten muss. Die Polizei stellt klar: Das Anstrahlen von Polizeihubschraubern, Flugzeugen oder anderen Fahrzeugen mit Lasern ist kein harmloser "Streich", sondern eine gefährliche und strafbare Handlung. Durch Blendungen können Pilotinnen und Piloten sowie Fahrzeugführerinnen oder Fahrzeugführer erheblich verletzt werden. Dies kann zudem zu schweren Unfällen führen. Die Polizei ermittelt in diesen Fällen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßen- oder auch in den Luftverkehr (§315 StGB). Bereits der Versuch ist strafbar. Fragen bitte an: Kreispolizeibehörde Mettmann Polizeipressestelle Adalbert-Bach-Platz 1 40822 Mettmann Telefon: 02104 982-1010 Telefax: 02104 982-1028 E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de X: WhatsApp-Kanal: Wir haben jetzt auch einen eigenen WhatsApp-Kanal! Hier informieren wir über wichtige und interessante Polizeimeldungen: