BPOL NRW: Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Bielefeld

Anlässlich der am Samstag (23. Mai) stattfindenden Open-Air-Veranstaltung "Treppentanz" hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Bielefeld erlassen. Im Zeitraum vom 23.05.26, 00:00 Uhr bis zum 24.06.26, 23:59 Uhr ist das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld verboten. Das Mitführverbot umfasst Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte. Das Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen dient zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr sowie als Gefahrenfilter für die innerstädtische Veranstaltung. Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung mit verstärkten Kontrollen überwachen. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen. Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar: https://t1p.de/phmnw Zudem werden im Hauptbahnhof Bielefeld Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen. Hintergrund: In Bielefeld wurden von 1. Januar 2026 bis 14. April 2026 insgesamt 17 Vorfälle in und am Bielefelder Hauptbahnhof festgestellt, bei denen Personen eine Waffe oder andere gefährliche Gegenstände zumindest mitführten. Bei den verstärkten Kontrollen anlässlich des Treppentanzes am 19. Juli 2025 und am 16. August 2025 haben Einsatzkräfte der Bundespolizei jeweils acht Verstöße gegen die Allgemeinverfügung festgestellt. https://t1p.de/o3lbg https://t1p.de/xcm0f Die durch die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erlassene Allgemeinverfügung beinhaltet zudem die kommenden Treppentanz-Veranstaltungen am 13. Juni, 18. Juli, 15. August und 19. September 2026. Auch an diesen Wochenenden wird das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld verboten sein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.