BPOL NRW: Gefährliche Abkürzung im Hauptbahnhof – Bundespolizei stellt Mann nach Gleisüberschreitung in Dortmund

Am 23. Mai überquerte ein Mann im Dortmunder Hauptbahnhof unbefugt die Schienen zwischen zwei Bahnsteigen und löste damit einen polizeilichen Einsatz aus. Reisende hatten die Bundespolizei über den Vorfall informiert. Gegen 12:00 Uhr meldeten Zeugen den Vorfall den Einsatzkräften. Eine Streife begab sich umgehend in den betroffenen Bereich und konnte den 35-jährigen Deutschen wenig später am Kopfbahnsteig feststellen. Der Wohnungslose hatte zuvor die Bahngleise zwischen den Bahnsteigen 6 und 5 zu Fuß passiert. Eine Einschränkung im Bahnverkehr entstand nicht. Die Uniformierten belehrten den Mann eindringlich über sein lebensgefährliches Verhalten. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Identitätsfeststellung wurde er vor Ort entlassen. Die Bundespolizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des unbefugten Aufenthalts in den Gleisen ein. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang erneut darauf hin, wie leichtsinnig und lebensgefährlich ein Aufenthalt im Gleisbereich ist. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät sein könnte. Zudem können diese nicht ausweichen. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus. Präventionshinweise gibt es u.a. im Internet unter: https://bundespolizei.de/sicher-im-alltag/sicher-auf-bahnanlagen# Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Luca Wilmes Telefon: +49 (0) 231/ 56 22 47 - 1011 Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.