BPOL NRW: Bundespolizei am Flughafen Köln / Bonn mit gutem Riecher am Pfingstwochenende

Am Pfingstsonntag, den 24.05.2026 wurde ein 55-Jähriger Kosovare bei der Einreisekontrolle aus Pristina in Köln vorstellig. Die Beamten der Bundespolizei konnten feststellen, dass der Mann mittels Vollstreckungshaftbefehl von der Staatsanwaltschaft Mannheim gesucht wurde. Demnach musste er eine Haftstrafe von 869 Tage wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verbüßen. Erstaunlich war jedoch, dass der Kosovare bereits 2009 aus dem Bundesgebiet in den Kosovo abgeschoben wurde. Die Bundespolizisten baten daraufhin um Prüfung der Verjährungsfrist bei der Staatsanwaltschaft Mannheim. Der bereitschaftshabende Richter teilte daraufhin mit, dass die Frist auf 20 Jahre festgelegt wurde und diese erst mit dem Tag der vollzogenen Abschiebung beginnt. Somit sei die Haft weiterhin aktiv und die Person bei Einreise ins Bundesgebiet festzunehmen. Der Mann wurde festgenommen und anschließend der JVA Siegburg übergeben. Am darauffolgenden Pfingstmontag fiel den Beamten am Flughafen Köln/Bonn ein Mann bei der Einreise aus Istanbul auf. Hier erkannten die Beamten, dass der 30-Jährige Georgier durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zur Festnahme ausgeschrieben war. Zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen, musste der Mann rund 1000,00 Euro bezahlen. Letztlich war ein Bekannter des Georgiers in der Lage den Betrag zu bezahlen und somit die Haft abzuwenden. Der Mann konnte die Wache als freier Mann verlassen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln / Bonn Pressestelle Oliver Hünewinckell Telefon: +49 (0) 2203 95 22 - 1040 E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.