Tödliche Auseinandersetzung – Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte – Tatbeteiligter außer Lebensgefahr // Unterbringungsbefehl erlassen
Gemeinsame Folge-Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA)
Am frühen Freitagabend kam es in einer Wohnung im Frankfurter Nordend zu einem Schusswaffengebrauch durch Polizeibeamte, bei dem ein Mann schwer verletzt wurde. Er befindet sich noch immer im Krankenhaus, ist aber außer Lebensgefahr.
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43563/6280421
Die Ermittlungen hinsichtlich des Schusswaffengebrauchs werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Frankfurt vom HLKA wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit Körperverletzung im Amt gemäß § 22, 23, 212, 340 Strafgesetzbuch (StGB) geführt. Das Polizeipräsidium Frankfurt ermittelt wegen des Verdachts des Totschlags gemäß § 212 StGB im Zusammenhang mit dem Geschehen in der Wohnung.
Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen waren zwei wohnsitzlose Männer, ein 30 Jahre alter jamaikanischer Staatsbürger und ein 35-jähriger Australier, zu Gast in einer Wohnung in der Zeißelstraße.
Gegen kurz nach 18 Uhr kam es in der Küche zu Streitigkeiten, die in eine körperliche Auseinandersetzung mündeten. Dabei soll der 30-jährige Beschuldigte dem 35-jährigen Geschädigten unter anderem durch scharfe sowie stumpfe Gewalt multiple, lebensgefährliche Verletzungen zugefügt haben.
Der 29-jährige Mieter der Wohnung war während dieser Auseinandersetzung in seinem Zimmer und wurde durch Hilferufe des Geschädigten auf das zu diesem Zeitpunkt noch andauernde Geschehen aufmerksam. Daraufhin lief der 29-jährige Zeuge der Tat auf die Straße und forderte Passanten auf, den Polizeinotruf zu wählen.
Eine alarmierte Polizeistreife begab sich sofort zum Tatort und betrat die Wohnung. Dabei kam es zur unmittelbaren Schussabgabe auf den noch 30-jährigen Beschuldigten. Dieser wurde dabei schwer verletzt und durch verständigte Rettungskräfte in ein Krankenhaus gebracht.
Trotz sofort eingeleiteter Erste-Hilfe-Maßnahmen verstarb der 35-jährige schwerst verletzte Geschädigte noch am Tatort.
Die genauen Hintergründe der Tat sowie der Ablauf des Geschehens sind Bestandteil der laufenden Ermittlungen. Die Auswertung der gesicherten Spuren dauert noch an.
Eine Gefahr für die Bevölkerung bestand nicht.
Aufgrund von Hinweisen auf eine psychische Erkrankung, wurde durch das Amtsgericht Frankfurt am Main die einstweilige Unterbringung gemäß 126a Strafprozessordnung (StPO) des 30-jährigen Mannes angeordnet.
Derzeit können keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Die Pressehoheit obliegt der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt
Virginie Wegner
Telefon: 0611/83-80100
E-Mail: kommunikation.hlka@polizei.hessen.de