Versammlung in Hamm am 30.05.2026: Polizei legt anderen Ort für die Auftaktkundgebung in der Nähe des Gersteinwerks fest

Der Verantwortliche für die angezeigte Versammlung am Samstag, den 30.05.2026, kündigte die geplante Auftaktkundgebung örtlich unmittelbar vor dem Gersteinwerk an. Die Polizei Dortmund als zuständige Versammlungsbehörde hat im Rahmen der Kooperation für diese Kundgebung eine alternative Örtlichkeit festgelegt. Diese liegt in unmittelbarer Nähe des ursprünglichen Startpunkts, sodass die Sicht auf das Kraftwerk weiterhin gewährleistet ist. Der Aufzugsweg selbst ist von der Änderung nicht betroffen. Die gesetzlichen Aufgaben der Polizei umfassen die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung. Dies gilt auch für Versammlungslagen. In diesem Kontext hat die Polizei die Versammlungsfreiheit zu gewährleisten und zu schützen. In diesem Rahmen ist sie in erster Linie für die Sicherheit der Versammlungsteilnehmenden und anwesenden Personen verantwortlich. Des Weiteren sind Objekte der kritischen Infrastruktur wie das Gersteinwerk zu schützen und die damit verbundenen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und die Gesellschaft zu beachten. Der Versammlungsanzeigende ist mit der Festlegung der kooperierten alternativen Kundgebungsörtlichkeit nicht einverstanden. Er kündigte an, diese Entscheidung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Hierbei handelt es sich um ein übliches, legitimes und etabliertes Verfahren. Die Entscheidung steht noch aus. Ab Mittwoch, den 27.05.2026, hat die Polizei Dortmund für die Fragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zur Einsatzlage in Hamm ein Bürgertelefon unter der Rufnummer 0231/ 132 5555 eingerichtet. Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Polizei Dortmund Torsten Sziesze Telefon: 0231/132-1030 E-Mail: poea.dortmund@polizei.nrw.de