BPOL NRW: Imbissbesitzer muss hohe Geldstrafe bezahlen/ Kontrolle der Bundespolizei führt zur Feststellung eines Haftbefehls
Beamte der Bundespolizei in Aachen kontrollieren am Freitagnachmittag einen Fahrer eines Lieferantenfahrzeuges. Gegen den Halter liegt ein Haftbefehl vor. Dieser kann im nahegelegenen Imbiss festgestellt werden und bezahlt die hohe Geldstrafe.
Am Freitagnachmittag fiel Beamte der Bundespolizei in Aachen im Rahmen der Grenzraumüberwachung ein Fahrzeug in Oberforstbach auf.
Im Rahmen der Kontrolle, stellten die Beamten einen 38-jährigen belgischen Staatsangehörigen fest. Eine Überprüfung seiner Personalien verlief ohne weitere Erkenntnisse.
Im Zuge einer Überprüfung der Kennzeichen wurde ersichtlich, dass gegen den Halter ein offener Haftbefehl aufgrund Steuerhinterziehung vorlag.
Der Fahrer war nicht der Halter des Fahrzeuges.
Auf Nachfrage gab der Fahrer gegenüber den Beamten an, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Lieferantenfahrzeug handelt. Der Halter des Fahrzeuges ist sein Chef, welcher in dem nahegelegenen Imbissladen anzutreffen sei.
Im Weiteren nahmen die Beamten zuständigkeitshalber Kontakt zur Landespolizei in Aachen auf. Zusammen mit Beamten der Landespolizei konnte der Halter ein 38-jähriger Deutscher in seinem Imbiss angetroffen werden. Der Haftbefehl wurde dem 38-jährigen eröffnet und er bezahlte vor Ort die Geldstrafe über 7.600,- Euro. Nach Zahlung wurde der Mann vor Ort entlassen.
Die weitere Bearbeitung erfolgt durch die Landespolizei Aachen.
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