Bundespolizeidirektion München: Kaffee ins Gesicht: Streit im Nürnberger Hauptbahnhof endet mit Schlägerei

Nürnberg - Ein 49-jähriger Mann hat einem 26-Jährigen heißen Kaffee ins Gesicht geschüttet und damit eine Schlägerei ausgelöst. Die Bundespolizei hat wegen gefährlicher Körperverletzung Ermittlungen aufgenommen. Am Donnerstag (28. Mai) gerieten ein 49-jähriger Türke und ein 26-jähriger Iraner gegen 10:45 Uhr in der Galerie des Nürnberger Hauptbahnhofs in einen Streit. Der 49-Jährige schüttete dem 26-Jährigen heißen Kaffee ins Gesicht. Daraufhin schlugen und traten beide aufeinander ein. Beide Männer erlitten oberflächliche Kratzer. Eine medizinische Behandlung erfolgte dennoch nicht Sicherheitsmitarbeiter der Bahn trennten die Männer. Die 3-S-Zentrale verständigte anschließend die Bundespolizei. Beamte der Bundespolizeiinspektion Nürnberg werteten Videoaufnahmen aus, die den Ablauf bestätigten, und brachten beide Männer zur Dienststelle. Beide Männer wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wiederentlassen. Der 49-jährige türkische Staatsangehörige ist der Polizei bereits mehrfach wegen Drogen- und Eigentumsdelikten bekannt. Der 26-jährige iranische Staatsangehörige ist bislang wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht polizeilich in Erscheinung getreten. Rückfragen bitte an: Fridolin Schürer Bundespolizeiinspektion Nürnberg Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg Telefon: 0911 205551-105 E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt an. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.