Duisburg/Köln: Gemeinsame Kontrollen und Einsätze am Rhein: Aufklärung, Prävention und konsequentes Einschreiten

Sommerliche Temperaturen haben am Wochenende zahlreiche Menschen an die Ufer des Rheins gelockt. Während eine gemeinsame Schwerpunktkontrolle von Wasserschutzpolizei und Ordnungsamt in Köln zeigte, dass Präventions- und Kontrollmaßnahmen zunehmend Wirkung entfalten, mussten Einsatzkräfte der Polizei Duisburg gegen mehrere Personen einschreiten, die trotz der bekannten Gefahren und des Badeverbots im Rhein badeten. Die Fälle im Detail: Am Sonntag (31. Mai) führten Einsatzkräfte der Wasserschutzpolizeiwache Köln gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Köln ab 12 Uhr eine Schwerpunktkontrolle durch. Hintergrund ist das bestehende Badeverbot im Rhein innerhalb des Kölner Stadtgebiets. Die gemeinsame Streife kontrollierte gezielt die Bereiche Köln-Rodenkirchen, Westhoven und Porz. Unterstützt wurde die Maßnahme durch Teams des städtischen Ordnungsdienstes, die landseitig entlang des Rheinufers unterwegs waren. Diese führten zahlreiche Aufklärungsgespräche mit Besuchern des Rheinufers. Die Bilanz fällt positiv aus: Zwar wurden rund 20 Personen in Badebekleidung angetroffen, jedoch befand sich keine Person im Wasser. Dieses Ergebnis zeigt, dass die Präsenz von Polizei und Ordnungsamt sowie die umfangreichen Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen Wirkung zeigen. Bereits am Samstagabend (30. Mai) gegen 19:45 Uhr wurden Einsatzkräfte der Polizei Duisburg zu einem Einsatz am Alsumer Steig in Duisburg-Marxloh alarmiert. Ein Zeuge hatte gemeldet, dass dort mehrere Erwachsene im Rhein baden würden. Er habe zuvor selbst versucht, die Personen auf die Lebensgefahr aufmerksam zu machen - jedoch ohne Erfolg. Noch auf dem Weg zur eigentlichen Einsatzörtlichkeit trafen die Polizeikräfte auf zwei Kinder im Alter von acht und elf Jahren sowie einen Jugendlichen (13) in nasser Badekleidung. Die Väter der beiden jüngeren Kinder befanden sich vor Ort, zeigten sich jedoch uneinsichtig und verharmlosten die Lebensgefahr. Da die beiden Männer trotz eindringlicher Belehrung kein Unrechtsbewusstsein erkennen ließen, sprachen die Einsatzkräfte Platzverweise aus. Die Väter mussten das Rheinufer gemeinsam mit ihren Kindern verlassen. Das zuständige Jugendamt wurde über den Vorfall informiert. Die Mutter des 13-jährigen Jugendlichen wurde ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Am eigentlichen Einsatzort trafen die Beamten anschließend auf vier weitere Erwachsene in nasser Badebekleidung. Diese Personen zeigten sich im Gespräch sofort einsichtig. Sie durften vor Ort verbleiben, jedoch nicht erneut ins Wasser gehen. Auch weitere Besucher des Rheinufers wurden durch die Einsatzkräfte über die erheblichen Gefahren des Rheins aufgeklärt und sensibilisiert. Insgesamt wurden bei dem Einsatz in Duisburg sieben Verstöße festgestellt. Gegen alle Beteiligten (bzw. die Erziehungsberechtigten) fertigten die Einsatzkräfte Ordnungswidrigkeitenanzeigen, die entsprechende Bußgelder (bis zu 1.000 Euro) nach sich ziehen. Die Polizei betont: Nehmen Sie polizeiliche und städtische Kontrollen, Platzverweise sowie Anzeigen als das, was sie sind: Lebensrettende Maßnahmen! Das teuerste Bußgeld wäre im Zweifel das eigene Leben. Besonders erschütternd: Genau an dieser Stelle am Alsumer Steig ereignete sich im Juni 2021 ein tragischer Badeunfall. Damals wurden drei Mädchen im Alter von 13, 14 und 17 Jahren von der Strömung erfasst und ertranken im Rhein (wir berichteten: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50510/4944120). Warum Baden im Rhein lebensgefährlich ist - Tödliche Strömungen: Unter der Wasseroberfläche entstehen starke Strömungen und Wirbel, die selbst geübte Schwimmer binnen Sekunden in Lebensgefahr bringen können. - Massiver Schiffssog: Vorbeifahrende Frachtschiffe erzeugen enorme Wasserbewegungen. Das Wasser wird zunächst vom Ufer weggezogen und schlägt anschließend mit großer Wucht zurück. Menschen können dadurch in die Fahrrinne gerissen werden. - Tückische Buhnenfelder: Die Bereiche zwischen den Steinwällen weisen häufig tiefe Unterspülungen und starke Strömungen auf. Sie gelten als besonders gefährliche Zonen und können schnell zur Todesfalle werden.Polizei und Kommunen werden ihre Kontrollen und Präventionsmaßnahmen auch künftig fortsetzen, um weitere Unglücksfälle zu verhindern. Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Polizei Duisburg - Pressestelle - Polizei Duisburg Telefon: 0203 280 -1041, -1045, -1046, -1047 Fax: 0203 280 1049 E-Mail: pressestelle.duisburg@polizei.nrw.de außerhalb der Bürodienstzeiten: Polizei Duisburg Telefon: 0203 2800