Großkontrolle auf dem Rastplatz Steinburg

Am letzten Freitag (29.05.2026) fand auf Initiative des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers Elmshorn eine gemeinsame Großkontrolle auf dem Rastplatz Steinburg entlang der Autobahn A23 in Fahrtrichtung Süden statt. Der Schwerpunkt der Kontrolle lag auf dem Bereich von Drogen-, Alkohol- und Medikamentenerkennung sowie auf reisende Straftäter. Unterstützung gab es von diversen anderen Dienststellen und Behörden. Zwischen 09:00 Uhr und 14:00 Uhr reduzierten die Kräfte der Autobahnpolizei die Richtungsfahrbahn Süden auf nur einen Fahrstreifen und selektierten die zu kontrollierenden Fahrzeuge, die sodann auf den Rastplatz geleitet wurden. Hier hatten sich zuvor die Unterstützungskräfte weiterer Dienststellen, aber auch von der Polizei Hamburg, dem Hauptzollamt Itzehoe nebst zwei Diensthunden, der Bundespolizei Flensburg, dem LKA, der Autobahnmeisterei Elmshorn und nicht zuletzt des THW Elmshorn aufgebaut. So konnten konnten im Rahmen der gemeinschaftlichen Kontrollen die entsprechenden Fachkompetenzen und Zuständigkeiten übergreifend eingebracht werden. Und das zahlte sich mit einem durchweg guten Ergebnis in den Kontrollen aus. Insgesamt nahmen die Einsatzkräfte 248 Fahrzeuge in Augenschein. Bei elf Fahrzeugführenden entnahm eine Ärztin vor Ort Blutproben, weil bei ihnen der Verdacht bestand, die Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel begangen zu haben. Entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren leitete die Polizei ein. Bei einem Erstverstoß werden 250,00 Euro fällig und es gibt ein Fahrverbot von einem Monat. Ferner fertigten die Beamten vier Strafanzeigen wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung und acht Strafanzeigen wegen des Verdachts der illegalen Einreise bzw. illegaler Erwerbstätigkeiten. In einem Fall stellte die Polizei vier Stich- und Wurfwaffen sicher. Auch hier wurde eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt. In einem anderen Strafverfahren muss ich ein Berufskraftfahrer verantworten, der gegen Bestimmungen im Güterkraftverkehr verstoßen hat. Zudem kam es hier zu einer Vermögensabschöpfung. Mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegten die Kontrollkräfte insgesamt elf weitere Fahrzeugführende, nachdem sie Mängel am Zustand der Fahrzeuge (2x), an der Ladungssicherung (4x), Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten (2x), Überladung (1x) und die Nutzung des Mobiltelefons (2x) feststellten. Von zwei Fahrzeugführern kassierte die Polizei Sicherheitsleistungen in insgesamt vierstelliger Höhe, weil diese ihren Wohnsitz nicht im Inland haben. Außerdem vollstreckten die kontrollierenden Beamtinnen und Beamten zwei Haftbefehle und stellten einen PKW als Einziehungsgegenstand sicher. Hintergrund ist hier, dass der Fahrzeugführer wiederholt ohne eine gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Neun Autofahrerinnen und Autofahrer dürfen mit einer Frist von zehn Tagen Verbandmaterial, nicht mitgeführte Dokumente, oder die Behebung von Mängeln an der Beleuchtung, sowie die Durchführung der fälligen Hauptuntersuchung vorzeigen bzw. nachweisen. Insgesamt zeigte sich die Kontrolle als voller Erfolg. Sei es im Sinne der Verkehrsüberwachung oder der behördenübergreifenden Zusammenarbeit. Entsprechende Kontrollen werden wieder stattfinden. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Bad Segeberg - Pressestelle - Dorfstr. 16-18 23795 Bad Segeberg Maik Seidel - Pressesprecher Telefon: 04551 ? 884-2020 E-Mail: oea.badsegeberg.pd@polizei.landsh.de