Bundespolizeidirektion München: Mann wirft Flasche auf DB-Mitarbeiter – Polizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung

Nürnberg - Ein 21-jähriger Bulgare hat am Donnerstagabend (04.Juni) am Nürnberger Hauptbahnhof eine Flasche auf einen Bahnmitarbeiter geworfen und ihn am Fuß verletzt. Kurz vor Mitternacht stand ein 33-jähriger DB Mitarbeiter vor dem Gebäude der DB Regio und bemerkte , dass ein junger Mann auf dem Bahngelände einvernehmlich sexuelle Handlungen an einer Frau vornahm. Der Bahnmitarbeiter sprach die beiden an und forderte sie auf, dieses zu unterlassen. Daraufhin wurde der Mann aggressiv. Er hob eine leere Flasche vom Boden auf und warf sie dem Bahnmitarbeiter gegen das rechte Bein. Der Bahnmitarbeiter rief die Bundespolizei. Die Beamten trafen alle Beteiligten an und nahmen die Ermittlungen auf. Der 33-Jährige Bahnmitarbeiter erlitt leichte Verletzungen am Fuß, lehnte eine ärztliche Behandlung aber ab. Alle Personen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen. Die Bundespolizei hat nun gegen den 21-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Er ist bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Rückfragen bitte an: Fridolin Schürer Bundespolizeiinspektion Nürnberg Bahnhofsplatz 6 - 90443 Nürnberg Telefon: 0911 205551-105 E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820 Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg - Ingolstadt. Ihr gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt an. Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern, den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.