BPOLI MD: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl – 45-Jähriger muss für 103 Tage hinter Gitter

Am Donnerstag, den 4. Juni 2026 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei um 10:54 Uhr einen Mann am Hauptbahnhof Magdeburg. Die Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Im Mai 2024 verurteilte das Amtsgericht Neuruppin den bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen wegen versuchter gemeinschaftlicher Erpressung, Beleidigung, vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 4148,50 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 103 Tagen Haft. Weder zahlte der 45-Jährige den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Folglich erließ jene Staatsanwaltschaft im Mai dieses Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Die Beamten nahmen ihn fest und zunächst mit in die Räumlichkeiten der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Der Gesuchte konnte die geforderten 4148,50 Euro nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen in Amtshilfe für die zuständige Landespolizei, aufgrund anderweitiger Einsatzbindung, durch die Bundespolizisten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Dort wird er die nächsten 103 Tage verbringen. Abschließend informierten die Einsatzkräfte die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Magdeburg Telefon: +49 (0) 391-56549-505 E-Mail: bpoli.magdeburg.oea@polizei.bund.de X: @bpol_pir