BPOL NRW: Bundespolizei beschlagnahmt 2 verbotene Springmesser innerhalb von 4 Stunden

Ein weiterer Medieninhalt Während der wiedereingeführten Grenzkontrollmaßnahmen konnte die Bundespolizei am Sonntagnachmittag innerhalb von 4 Stunden an den Grenzen zu Belgien und den Niederlanden 2 verbotene Springmesser beschlagnahmen. Ein 54-jähriger Rumäne hatte bei der Einreise aus Belgien in einer Bauchtasche ein Springmesser mit einer Klingenlänge von über 11 Zentimeter mitgeführt. Da dieses Messer in Deutschland nach dem Waffengesetz unter Strafe steht, wurde es beschlagnahmt und gegen den 54-Jährigen eine Anzeige gefertigt. Er muss jetzt mit einem Strafverfahren rechnen. Nur wenige Stunden später wurde bei einem 42-jährigen Belgier bei der Einreise aus den Niederlanden ein weiteres Springmesser festgestellt. Es lag griffbereit in einem Seitenfach der Fahrertür seines Wagens. Dieses blieb auch nicht im Besitz des 42-Jährigen. Hier wurde auch eine Anzeige gefertigt. Beide Personen müssen jetzt mit Sanktionen rechnen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Aachen PHK Bernd Küppers Telefon: +49 (0)241 56837 0 E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de Bahnhofplatz 3 52064 Aachen Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.