BPOLI C: Einreise endet für zwei Personen in der JVA
Beamte der Bundespolizei kontrollierten gestern im Rahmen der wieder-
eingeführten Grenzkontrollen am Grenzübergang Reitzenhain einen 35-
jährigen bulgarischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten sie eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Traunstein zur Strafvollstreckung fest. Der Bulgare war vom Amtsgericht Altötting wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe 2500 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen verurteilt worden. Da er die
offene Geldsumme vor Ort nicht aufbringen konnte, wurde er in die JVA
eingeliefert.
Bereits am Dienstag (9.6.2026) stellten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Chemnitz zwei Ausschreibungen zur Strafvollstreckung fest. Gegen einen 31-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, welcher in Bärenstein kontrolliert wurde, lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Amberg vor. Er hatte eine offene Geldbuße wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bislang nicht beglichen. Deshalb drohte ihm eine Erzwingungshaft von 8 Tagen. Er beglich die offene Summe in Höhe von
85,50 Euro vor Ort und konnte so seine Fahrt fortsetzen.
Für einen 47-jährigen rumänischen Staatsangehörigen endete die Einreisekontrolle dagegen in der JVA. Wegen besonders schweren Fall des Diebstahls hatte er noch eine Restfreiheitsstrafe zu verbüßen.
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