BPOL NRW: Sicherheit am CSD-Wochenende – Bundespolizei erlässt Allgemeinverfügung

Anlässlich des Beginns der Feierlichkeiten zum Christopher Street Day in Köln hat die für Nordrhein-Westfalen zuständige Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen verbietet. Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln betrifft dies den Kölner Hauptbahnhof und den Bahnhof Köln Messe/Deutz. In der Zeit vom 2. bis 5. Juli 2025 ist es ganztägig verboten, gefährliche Gegenstände mitzuführen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit dazu geeignet sind, durch Schuss, Hieb oder Stoß bzw. das Sprühen von Gasen erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Das Mitführverbot dient der Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr und fungiert zugleich als Gefahrenfilter für die CSD-Feierlichkeiten im Innenstadtbereich. Die Bundespolizei wird im Bereich der genannten Bahnhöfe die Einhaltung der Allgemeinverfügung verstärkt überwachen. Nähere Informationen hierzu können auf der Seite der Bundespolizei oder direkt unter nachfolgendem Link eingesehen werden: https://t1p.de/dr0ag. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Köln Pressestelle Stephanie Reuver Telefon: +49 (0) 221 16093-1401 Mobil: +49 (0) 173 56 21 184 E-Mail: presse.k@polizei.bund.de Gereonstraße 43-65 50670 Köln