BPOLI C: Einsatzkräfte der Bundespolizei treffen Feststellungen am Grenzübergang in Reitzenhain

Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz kontrollierten am Montag, den 29. Juni 2026 um 12:15 Uhr einen griechischen Staatsangehörigen am Grenzübergang in Reitzenhain. Der 54jährige Mann wurde fahndungsmäßige überprüft. Es war ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Betrug offen. Der Grieche konnte die geforderte Geldstrafe von über 1000 EUR aufbringen und seine Reise fortsetzen. Ebenfalls am Montag, um 13:40 Uhr wurde ein Ukrainer zur Einreisekontrolle vorstellig. Er konnte keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorweisen. Der 19 Jahre alte Mann hatte im Jahr 2024 in der Slowakei einen Asylantrag gestellt, dieser berechtigt nicht zur Einreise nach Deutschland. Der Ukrainer wurde am Abend nach Tschechien zurückgewiesen. Auch vergangenen Freitag, den 26. Juni 2026 um 13:50 Uhr, wurde ein Haftbefehl vollstreckt. Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion kontrollierten hier im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen einen 61jährigen Mann mit tschechischer Staatsangehörigkeit. Bei ihm war ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz offen. Der Tscheche konnte die geforderte Geldstrafe von über 800 EUR aufbringen und in das Bundesgebiet einreisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Chemnitz Telefon: 0371 4615-105 E-Mail: bpoli.chemnitz.presse@polizei.bund.de