BPOLI MD: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle
Am Mittwoch, den 1. Juli 2026 klingelte ein 24-Jähriger um 09:25 Uhr bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Grund dafür war sein verloren gegangenes Smartphone, welches er von der Behörde abholen wollte. Was der Mann dabei nicht bedachte, gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bamberg vor. Wegen Körperverletzung verurteilte ihn das Amtsgericht Bamberg im Juni 2025 zu einer Geldstrafe von 150 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen Haft. Demnach wurde Anfang Juni dieses Jahres der Haftbefehl erlassen. Diesen eröffneten die Beamten dem syrischen Staatsangehörigen. Der Gesuchte konnte die 150 Euro aufbringen und nach Zahlung die Räumlichkeiten der Bundespolizei, inklusive seinem Mobiltelefon, wieder verlassen. Um 20:19 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte einen 29-Jährigen in einer S-Bahn in Richtung Schönebeck. Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei kam ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg zum Vorschein. Im Januar 2025 verurteilte das Amtsgericht Schönebeck den syrischen Staatsangehörigen wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1200 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 20 Tagen Haft. Weder zahlte der 29-Jährige den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Folglich erließ die Staatsanwaltschaft Magdeburg im Juni dieses Jahres den Haftbefehl. Es erfolgte seine Mitnahme in die Räumlichkeiten der
Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg. Der Gesuchte konnte die
geforderten 1.200 Euro aufbringen, die Haft abwenden und nach
Einzahlung des Geldes die Dienststelle als freier Mann wieder verlassen. Ab-schließend informierten die Einsatzkräfte die ausschreibenden Behörden über die Vollstreckung der Haftbefehle.
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