BPOL NRW: Hauptbahnhof Bielefeld – Bundespolizei erlässt erneut Allgemeinverfügung

Wie bei den vorherigen Treppentanz-Veranstaltungen, gilt auch für die am Samstag (4. Juli) stattfindende Open-Air-Veranstaltung wieder ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld. Eine entsprechende Verfügung wurde durch die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin am 2. Juli 2026 erlassen. Demnach ist im Zeitraum vom 4.Juli 2026, 00:00 Uhr bis zum 5. Juli.26, 23:59 Uhr das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld verboten. Das Mitführverbot umfasst Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reizstoffsprühgeräte. Das Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen dient zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr sowie als Gefahrenfilter für die innerstädtische Veranstaltung. Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung mit verstärkten Kontrollen überwachen. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen. Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar: https://t1p.de/h6xod Zudem werden im Hauptbahnhof Bielefeld Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.