Vom Beschleunigungsstreifen auf die linke Spur
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FR / Bielefeld / A 44 - Bei einem Überholmanöver auf der A 44 kam es am Sonntagnachmittag, 05.07.2026, zu einem schweren Unfall. Eine Person wurde schwer, zwei weitere leicht verletzt.
Gegen 14:20 Uhr fuhr ein 67-jähriger Mann aus Ettlingen mit seinem Volvo XC 40 von der Rastanlage Biggenkopf-Süd auf die A 44 in Richtung Kassel. Vom Beschleunigungsstreifen zog er dann unmittelbar über den rechten Fahrstreifen auf den linken Fahrstreifen, um ein Wohnmobil zu überholen. Zeugen teilten mit, dass er dabei nicht einmal seinen Blinker benutzt haben soll.
Der 67-Jährige übersah einen nahenden Hyundai Kona, der bereits auf dem linken Fahrstreifen fuhr, und scherte vor dem Fahrzeug ein. Der 69-jährige Hyundai-Fahrer aus Warburg konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr dem Volvo auf. Dadurch verlor er die Kontrolle über sein Auto, geriet nach links und kam an der Mittelschutzplanke zum Stehen. Nach der Kollision lenkte der Volvo-Fahrer sein Fahrzeug auf den Seitenstreifen und kam dort zum Stehen.
Der 69-jährige Warburger und eine 72-jährige Mitfahrerin auf der Rückbank erlitten leichte Verletzungen. Die 70-jährige Beifahrerin wurde schwer verletzt. Beide Autos wurden abgeschleppt.
Der 67-jährige Volvo-Fahrer aus Ettlingen muss sich nun für die fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall verantworten.
Der nachfolgende Verkehr konnte noch während des laufenden Einsatzes, über den rechten Fahrstreifen und über die Beschleunigungsspur, an der Unfallstelle vorbeigeleitet werden.
Die Polizei erinnert: Nutzen Sie den gesamten Beschleunigungsstreife, um die erforderliche Geschwindigkeit zu erreichen. Beim Einfädeln auf den rechten Fahrstreifen müssen Sie sich dem fließenden Verkehr anpassen und müssen diesen vorbeilassen. Es gilt kein Reißverschlussprinzip! Das "Überspringen" der rechten und mittleren Fahrspur stellt je nach Situation eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat dar, da es sich um eine rücksichtlose Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer handelt.
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