Lüdinghausen, Dülmener Straße, Kastanienallee/Mit „Fatbike“ illegal unterwegs
Den Nutzer eines sogenannten "Fatbikes" kontrollierten Polizeibeamte am Montag (06.07.) gegen 13:40 Uhr in Lüdinghausen.
Die Beamten stellten fest, dass das Fahrzeug ohne Pedalunterstützung, alleine mit der eigenen Motorkraft fuhr. Demnach handelte es sich um ein versicherungspflichtiges Kraftfahrzeug. Eine Versicherung mit dem dazugehörigen Kennzeichen konnte der 16-jährige Nutzer allerdings ebenso wenig vorweisen wie eine in diesem Fall erforderliche Prüfbescheinigung zum Führen eines Mofa.
Die Beamten untersagten dem 16-jährigen daher die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.
Bei "Fatbikes" handelt es sich um Fahrzeuge, die ihrem Erscheinungsbild nach Fahrrädern ähneln. Ihren Namen verdanken sie der auffallend breiten Bereifung.
Diese Fahrzeuge sind im Straßenverkehr nicht grundsätzlich unzulässig, solange es sich tatsächlich um Fahrräder oder Pedelecs handelt. Häufig erfolgt die Fortbewegung mit Motorkraft, ohne, dass wie bei einem Pedelec gleichzeitig pedaliert werden muss. Dann handelt es sich um ein Kraftfahrzeug und es besteht eine Versicherungspflicht.
Zusätzlich kann dann der Besitz einer Prüfbescheinigung für Mofa oder sogar eine richtige Fahrerlaubnis erforderlich sein.
In vielen Fällen sind derartige Fahrzeuge aber mangels einer entsprechenden Betriebserlaubnis gar nicht erst für den Straßenverkehr zulässig.
Bei Verstößen gegen die Versicherungs- oder Fahrerlaubnispflicht handelt es sich nicht um Ordnungswidrigkeiten sondern um Verkehrsstraftaten.
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