Polizei warnt vor Betrugsmasche – fünfstelliger Schaden in aktuellem Fall
Die Polizei warnt vor einer Betrugsmasche, bei der sich aktuell die Fallzahlen häufen. Die Täter machen sich dabei Online-Verkaufsplattformen wie beispielsweise Kleinanzeigen zunutze. In einem Fall, zu dem der Zentrale Kriminaldienst der Polizeiinspektion Gifhorn aktuell ermittelt, verlor die Geschädigte einen fünfstelligen Geldbetrag.
Der Einstieg der Betrüger ist nahezu immer gleich: Sie geben sich als Interessenten für einen zum Verkauf stehenden Artikel aus. Dabei handelt es sich häufig auch um Alltagsgegenstände wie Kleidung, Accessoires oder Gebrauchsgegenstände. Nachdem sich beide Seiten auf einen Kaufpreis geeinigt haben, schlagen die Täter zunächst vor, über sichere Dienstleister wie etwa PayPal zu zahlen. Dies soll die Verkäufer in Sicherheit wiegen. Unter dem Vorwand, dass plötzlich ein Problem bestehe, etwa mit dem Account, schlagen die Täter anschließend ein anderes Bezahlsystem vor, etwa das der Plattform, über die der Verkauf abgewickelt werden soll. Dazu senden sie den Verkäufern einen Link per E-Mail. Dieser Link führt jedoch nicht zu einem sicheren Bezahldienst, sondern auf eine täuschend echt wirkende Internetseite, die von den Betrügern betrieben wird. Dort sollen die Verkäufer ihre Bankdaten eingeben oder mit dem vermeintlichen Bezahlsystem verknüpfen. Die auf diese Weise erlangten Daten werden durch die Täter anschließend missbräuchlich verwendet.
Auf der täuschend echt wirkenden Seite werden die Verkäufer im angeblichen Legitimierungsprozess mehrfach zur Eingabe vierstelliger "PINs" oder "Sicherheitscodes" aufgefordert. Tatsächlich handelt es sich dabei jedoch nicht um bloße Sicherheitsabfragen, sondern bereits um Freigaben von Überweisungen oder Zahlungen, die unmittelbar vom Konto der Geschädigten abgebucht werden. Auf diese Weise entstehen innerhalb kürzester Zeit Schäden im fünfstelligen Bereich. Mitunter sind die Seiten derart professionell gestaltet, dass die Täter sogar einen "Kundenservice" unterhalten, der den Geschädigten Hilfestellung bei der Eingabe bietet und bei aufkommenden Zweifeln von der Seriosität des Vorgangs überzeugen soll.
Die Polizei rät deshalb, bei Online-Verkäufen ausschließlich die offiziellen Bezahl- und Kommunikationswege der jeweiligen Plattform zu nutzen und keine Links aus E-Mails oder Chatnachrichten anzuklicken. Bankdaten oder Zugangsdaten zum Online-Banking sollten niemals auf Seiten eingegeben werden, die über zugesandte Links aufgerufen wurden. Prüfen Sie Internetadressen stets sorgfältig und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Werden während eines vermeintlichen Bezahlvorgangs TANs, Sicherheitscodes oder Freigaben abgefragt, sollten Sie den Vorgang sofort abbrechen und eigenständig Kontakt zum Zahlungsdienstleister oder Ihrer Bank aufnehmen. Wer den Verdacht hat, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, sollte umgehend seine Bank informieren und Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
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Polizeiinspektion Gifhorn
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Christoph Nowak
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