BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Mittwoch, 8. Juli 2026
Am Mittwochvormittag kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen auf der Bundesstraße 8 in Emmerich-Elten einen 55-jährigen Deutschen als Beifahrer in einem in Essen zugelassenen Personenkraftwagen bei der Einreise aus den Niederlanden. Die Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass der Reisende mit einem Erzwingungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Essen wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gesucht wird. Der Gesuchte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 20 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die eintägige Erzwingungshaft abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestattete die Bundespolizei die Weiterreise.
Im Regionalexpress 19 reiste ein 33-jähriger Deutscher am Mittwochmittag von Arnheim nach Oberhausen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Personalien am Bahnhof Emmerich stellte die Bundespolizei fest, dass der Mann zur Aufenthaltsermittlung durch die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zwecks Aushändigung eines Strafbefehls ausgeschrieben ist. Der Strafbefehl bezieht sich auf einen Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz. Hiernach muss der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro bezahlen oder eine 60-tägige Haftstrafe verbüßen. Der Strafbefehl wurde durch die Bundespolizei auf der Dienststelle in Kleve ausgehändigt. Der Mann zeigte sich zahlungswillig. Nach telefonischer Rücksprache mit dem Amtsgericht Kusel soll die Geldstrafe jedoch erst nach einer Zahlungsaufforderung beglichen werden. Abschließend gestattete die Bundespolizei die Weiterreise.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
Internet:
Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve
Weitere Informationen erhalten Sie unter oder
unter oben genannter Kontaktadresse.