Teurer Spaziergang über die Grenze – Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Am gestrigen Nachmittag überprüfte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen in Höhe des Grenzüberganges Metzer Straße in Saarbrücken einen aus Frankreich kommenden Fußgänger. Er konnte sich seinen Angaben zufolge nicht ausweisen und vertrat die Auffassung, dass dies im Schengen-Raum auch keine Verpflichtung sei. Aufgrund seines stetig aggressiver werdenden Verhaltens wurde der Mann durchsucht. Hierbei kam dann auch ein Dokument zum Vorschein, welches seine Identifizierung ermöglichte. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung wurde dann auch der Grund für sein Verhalten offensichtlich, denn er war durch die Staatsanwaltschaft Frankenthal zur Festnahme ausgeschrieben. Ursächlich hierfür war eine noch offene Geldstrafe in Höhe von insgesamt 5.126,50 EUR, zu deren Zahlung er wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort verurteilt worden war. Da der 36-jährige Franzose sich zunächst nicht zahlungswillig zeigte, wurde er zur Dienststelle an der Goldenen Bremm verbracht. Nachdem ihm dort eröffnet wurde, dass er im Falle der Nichtzahlung eine Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen antreten muss, änderte er seine Meinung und beglich die Geldstrafe. Danach konnte er - finanziell um einiges erleichtert - die Dienststelle verlassen und seinen Fußweg fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Saarbrücken Presse-/ Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 0681/ 88 38 077 - 1005 E-Mail: bpoli.saarbruecken.oea@polizei.bund.de