BPOL NRW: Fahndungserfolge bei der Bundespolizei am Flughafen Köln Bonn

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt. Dies wurde zwei Reisenden am Flughafen Köln Bonn am vergangenen Freitag noch einmal vor Augen geführt. In den frühen Morgenstunden wollte ein 49 - Jähriger Türke nach Istanbul ausreisen. Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass dieser durch die Staatsanwaltschaft Krefeld zur Festnahme ausgeschrieben war. Grund: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Haftstrafe von 70 Tagen konnte er nur durch Zahlung von insgesamt 4200 Euro entgehen. Den Betrag beglich der Mann direkt auf der Wache der Bundespolizei. In den späten Morgenstunden desselben Tages hatten die Beamten einen ähnlichen Fall. Ein 23-Jähriger Belgier fiel bei der Ausreise nach Antalya auf. Ihn hatte die Staatsanwaltschaft Regensburg zur Festnahme ausgeschrieben. Auch hier der Grund: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Durch die Zahlung von 980,00 Euro konnte der Mann 7 Tagen Haft entgehen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Köln Bonn Pressestelle Oliver Hünewinckell Telefon: +49 (0) 2203 95 22 - 1040 E-Mail: bpolifh.cgn.presse@polizei.bund.de Postfach 980125 51129 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.