Lorsch: Kleinlaster zu schwer und ohne Fahrtenschreiber/Polizei untersagt Weiterfahrt
Am Montag (13.07.) kontrollierten Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen auf der A 67 einen Kleinlaster, der mit einem schweren SUV beladen war. Der Lkw wies eine zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen auf, das Leergewicht betrug gemäß den Zulassungsdokumenten 2,8 Tonnen. Somit war den Ordnungshütern schnell klar, dass das Fahrzeug erheblich überladen war.
Bevor der 47-jährige Fahrer die Polizei zu einer Waage begleiten konnte, musste er seine Ladung gesetzeskonform sichern. Anschließend ergab eine Verwiegung ein tatsächliches Gewicht von 5,4 Tonnen. Somit lag die Überladung bei 1,9 Tonnen. Die Polizei untersagte daraufhin die Weiterfahrt. Zudem war in dem Laster kein seit 1. Juli erforderlicher intelligenter Fahrtenschreiber verbaut und der Fahrer auch nicht im Besitz einer einer gültigen Fahrerkarte.
Zur Sicherung der nun folgenden Bußgeldverfahren wurde von den Polizisten eine Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 2000 Euro an Ort und Stelle erhoben.
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