BPOL NRW: Flüssigkeitsregelung gilt am Flughafen Düsseldorf weiterhin – Reisehinweise der Bundespolizei

Die Bundespolizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Flüssigkeitsregelung am Flughafen Düsseldorf weiterhin Bestand hat. Dies bedeutet, dass die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck auf Behältnisse mit jeweils maximal 100 Millilitern in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Volumen von maximal einem Liter beschränkt ist. Der Beutel mit den Flüssigkeiten sowie elektronische Geräte müssen aus dem Handgepäck entnommen werden und in eine separate Gepäckwanne gelegt werden. Weitere Reisehinweise entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung vom 14.07.2026 unter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6314044 Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.