BPOL NRW: Hohe Geldstrafe für eine Straftat – Rumäne muss 1950EUR bezahlen
Die Bundespolizei in Aachen kontrollierte bei der Einreise aus den Niederlanden einen rumänischen Staatsangehörigen. Gegen diesen bestand ein Haftbefehl wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es folgt eine Geldstrafe in Höhe von 1950EUR.
Aachen - Am 14.07.2026 kontrollierte die Bundespolizei in Aachen nach der Einreise aus den Niederlanden am Grenzübergang einen 30-jährigen rumänischen Staatsangehörigen. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen stellte sich heraus, dass der junge Mann bereits 2025 durch die Staatsanwaltschaft Regenburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde. Gegen ihn wurde Haftbefehl erlassen.
Durch die Bundespolizei in Aachen folgte bei der Kontrolle also die Festnahme. Aus dem Vollstreckungshaftbefehl ging hervor, dass der Verurteilte eine Geldstrafe von 1950,00 EUR zu bezahlen hat oder ersatzweise für 15 Tage in Haft muss.
Durch den Rumänen konnte die Geldstrafe bezahlt werden, sodass er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Weiterreise fortsetzen konnte.
Insgesamt zieht die Bundespolizei in Aachen eine positive Bilanz. In der Folge des Tages konnte ein weiterer Haftbefehl vollstreckt werden. Ein 34-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger war wegen Steuerhinterziehung durch die Staatsanwaltschaft Bonn zu einer Geldstrafe in Höhe von 150,00EUR zuzüglich 86EUR Verfahrenskosten verurteilt worden. Auch er konnte die Gesamtstrafe von 236EUR bezahlen und seine Weiterreise fortsetzen.
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