BPOL NRW: Nach Schlägerei folgt Widerstand – Bundespolizei setzt Platzverweis durch

Am Morgen des 14. Juli hielt ein ukrainischer Staatsbürger die Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof auf Trab. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung legte sich der Aggressor auf die Straße. Um nicht verletzt zu werden, mussten die Beamten ihn wegtragen, wogegen er sich massiv zur Wehr setzte. Gegen 05:15 Uhr meldeten Mitarbeiter der Deutschen Bahn der Bundespolizei eine Auseinandersetzung zwischen zwei Männern. Die verbale Streitigkeit endete mit einem Faustschlag. Die Einsatzkräfte trennten die Kontrahenten, nahmen den Sachverhalt auf, ermittelten die Daten und erteilten dem ukrainischen und dem deutschen Staatsbürger einen Platzverweis. Der 42-jährige deutsche Aggressor kam dem nach und verließ den Hauptbahnhof. Der Ukrainer folgte den Anweisungen der Beamten nur bedingt. Er ging zur Straße am Königswall und legte sich auf die Fahrbahn. Der Aufforderung, aufzustehen und den Gefahrenbereich zu verlassen, kam der 38-Jährige nicht nach. Daraufhin wurde er an den Armen ergriffen und von der Straße getragen. Während der anschließenden Zuführung zur Dienststelle leistete der Wohnungslose massiven Widerstand. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille. Die Polizisten drohten dem Beschuldigten nach erfolgter Belehrung die Verbringung in das Polizeigewahrsam an. Der Ukrainer äußerte sich nicht zu den Tatvorwürfen. Da er einsichtig war und angab, dass er dem erneut erteilten Platzverweis nachkommen werde, entließen die Polizisten den Mann. Die Bundespolizei sicherte das Videomaterial und leitete ein Ermittlungsverfahren gegen den bereits polizeibekannten Mann ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Björn Dahle Telefon: 49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012 Mobil: +49 (0) 173/ 71 50 710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.