BPOL NRW: Treppentanz – Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen

Die Bundespolizei erinnert an das Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld anlässlich der 4. Treppentanzveranstaltung 2026. Wie bei den vorherigen Treppentänzen, ist im Zeitraum vom 18. Juli 2026, 00:00 Uhr, bis zum 19. Juli 2026, 23:59 Uhr, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen im Hauptbahnhof Bielefeld verboten. Das Mitführverbot umfasst Gegenstände wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Nachbildungen von Schusswaffen fallen ebenso unter die Verfügung wie Schlagstöcke oder Reiz-stoffsprühgeräte. Das Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen dient zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnverkehr sowie als Gefahrenfilter für die innerstädtische Veranstaltung. Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung mit verstärkten Kontrollen überwachen. Verstöße gegen das Mitführverbot kön-nen ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen. Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de eingestellt und unter folgendem Link aufrufbar: https://t1p.de/k04c0 Zudem werden im Hauptbahnhof Bielefeld Plakate aushängen, die auf die bestehende Verbotszone hinweisen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.