BPOLI C: Bundespolizei trifft mehrere Feststellungen an den Grenzübergängen Reitzenhain und Bärenstein
Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen wurde heute Morgen um 00:30 Uhr ein tschechischer Staatsangehöriger von Einsatzkräften der Bundespolizeiinspektion Chemnitz am Grenzübergang in Reitzenhain kontrolliert. Bei dem 42jährigen Mann war ein
Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Weiden wegen Diebstahls offen. Die geforderte Geldstrafe von über 2600 EUR konnte der Mann aufbringen und in das Bundesgebiet einreisen.
Am Sonntag um 06:20 Uhr konnten zwei bulgarische Staatsangehörige kontrolliert werden. Bei einer 35jährigen Frau war ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mühlhausen offen. Eine Geldstrafe von über 300 EUR musste aufgebracht werden. Bei einem 38 Jahre alten Mann ergab die fahndungsmäßige Überprüfung gleich mehrere offene
Strafvollstreckungshaftbefehle, einen von der Staatsanwaltschaft Gießen und drei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen Verstöße gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz und wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Der Mann musste insgesamt über 5100 EUR aufbringen. Nach Zahlung der Geldstrafen wurde den beiden Personen die Weiterreise gestattet.
Auch am Grenzübergang in Bärenstein wurde ein Haftbefehl vollstreckt. Hier kontrollierten Einsatzkräfte am gestrigen Sonntag um 17:30 Uhr einen tschechischen Staatsangehörigen. Die fahndungsmäßige
Überprüfung des 52jährigen Mannes ergab eine Ausschreibung zum Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Körperverletzung. Der Mann wurde in die Justizvollzugsanstalt Zwickau gebracht.
Am Grenzübergang in Reitzenhain wurden auch Zurückweisungen durchgeführt. Am vergangenen Freitag um 13:15 wurde eine Frau mit ihren drei Kindern kontrolliert. Die 44jährige ukrainische Staatsangehörige und ihre drei Kinder im Alter von 20, 12 und 2 Jahren konnte keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente für die Einreise in das Bundesgebiet aufbringen. Es erfolgte eine Zurückweisung nach Tschechien und ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet wurde gefertigt. Auch eine serbische Staatsangehörige konnte keine aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorweisen. Die 47jährige Frau wurde ebenfalls am Freitag nach Tschechien zurückgewiesen.
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