BPOL NRW: Bundespolizei erlässt Mitführverbot gefährlicher Gegenstände im Bereich Köln
Die Bundespolizei führt im Zeitraum vom 24. bis 26. Juli 2026 erneut einen bundesweiten Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung von Gewaltkriminalität auf Bahnanlagen durch. Hintergrund ist die weiterhin hohe Anzahl von Gewaltdelikten im Bereich des Bahnverkehrs.
Hierzu veröffentlichte das Bundespolizeipräsidium bereits eine Pressemitteilung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6319835
Zur Erhöhung der Sicherheit wird die Bundespolizei insbesondere an stark frequentierten Bahnhöfen gezielte Maßnahmen zur Gewaltprävention durchführen.
Im Zuge dessen hat die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin eine Allgemeinverfügung erlassen, die im genannten Zeitraum das Mitführen gefährlicher Gegenstände in bestimmten Bereichen untersagt.
Im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Köln betrifft dies den Kölner Hauptbahnhof sowie die Bahnstrecke von Köln Hauptbahnhof bis zum Haltepunkt Bahnhof Kerpen-Horrem. Eingeschlossen sind die dort verkehrenden Nahverkehrszüge sowie die Haltepunkte Köln-Hansaring, Köln-Ehrenfeld, Köln-Müngersdorf Technologiepark, Lövenich, Köln-Weiden West, Frechen-Königsdorf und Horrem.
Das Mitführverbot umfasst insbesondere Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen (z. B. Messer, Beile, Pistolen), Luftdruck- und CO₂-Waffen sowie weitere Gegenstände, die geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Allgemeinverfügung durch verstärkte Kontrollen überwachen. Reisende müssen sich darauf einstellen, dass Taschen und Gepäckstücke überprüft werden.
Weitere Informationen, insbesondere zu Ausnahmen und Begriffsbestimmungen, sind auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de abrufbar. Zusätzlich informieren Aushänge in den betroffenen Bahnhöfen über die eingerichtete Verbotszone.
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