Gaggenau – Polizeilicher Schusswaffengebrauch in Gaggenau – Nachtragsmeldung

Die beiden Tatverdächtigen wurden am Montagnachmittag jeweils dem zuständigen Ermittlungsrichter zur Haftbefehlseröffnung vorgeführt. Die durch die Staatsanwaltschaft Baden-Baden beantragten Haftbefehle wegen des Tatvorwurfs des versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung wurden in Vollzug gesetzt und die beiden Männer im Anschluss in verschiedene Vollzugsanstalten eingeliefert. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an. /vo Ursprungspressemeldung vom 26.07.2026 (LKA) Polizeilicher Schusswaffengebrauch in Gaggenau In der Innenstadt von Gaggenau wollten in der Nacht des 26. Juli 2026 zwei Männer gewaltsam in ein Gewerbeobjekt einbrechen. Als die beiden zu flüchten versuchten, kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen fuhren zwei Männer im Alter von 19 und 24 Jahren vor ein Gewerbeobjekt in Gaggenau und versuchten gegen 2 Uhr die Eingangstüre gewaltsam zu öffnen, um in die Geschäftsräume zu gelangen. Durch den Lärm auf den Einbruchsversuch aufmerksam gewordene Zeugen verständigten die Polizei. Am Tatort trafen die Beamten auf die beiden Tatverdächtigen, die daraufhin in ihr Fahrzeug, das einige Tage zuvor in Frankreich gestohlen worden war, stiegen und auf die Polizisten zufuhren. Einer der Beamten machte von seiner Schusswaffe Gebrauch. Das Fahrzeug der beiden Männer kollidierte hierbei unter anderem auch mit dem Streifenwagen. Die beiden Tatverdächtigen mit französischer Staatsangehörigkeit wurden durch den Schusswaffengebrauch verletzt. Sie wurden in verschiedene Krankenhäuser gebracht, in denen sie ärztlich versorgt wurden. Lebensgefahr besteht nicht mehr. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Baden-Baden wird die Sachbearbeitung bezüglich des polizeilichen Schusswaffengebrauchs vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg übernommen. Über diese Pressemitteilung hinausgehende Informationen können aufgrund der laufenden Ermittlungen derzeit nicht mitgeteilt werden. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Offenburg Telefon: 0781 21-1211 E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de Internet: Hinweise zum Sachverhalt nimmt die Polizei unter der jeweils in der Pressemitteilung genannten Rufnummer oder über den Polizeinotruf 110 entgegen. Für Notfälle, aktuelle polizeiliche Einsätze oder sonstige Hilfeersuchen wählen Sie bitte ausschließlich den Polizeinotruf 110 oder wenden sich an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle.