BPOL NRW: Deutscher mit zwei Haftbefehlen festgenommen – es folgt eine Freiheitsstrafe
Die Bundespolizei in Aachen kontrolliert am Aachener Hauptbahnhof einen Deutschen. Gegen ihn bestehen gleich zwei Haftbefehle. Es folgt eine Festnahme durch die Bundespolizei und eine Freiheitsstrafe von 42 und nochmal 74 Tagen.
Aachen - Am 24.07.2026 kontrollieren Beamte der Bundespolizei einen 45-jährigen Deutschen im Hauptbahnhof Aachen. Die Person kann sich zunächst nicht ausweisen, sodass der Polizeipflichtige zwecks einer Identitätsfeststellung mit zur Dienststelle der Bundespolizei in Aachen genommen wird.
Hierbei stellt sich heraus, dass gegen den Mann gleich zwei Haftbefehle bestehen.
Bereits 2020 wurde gegen ihn durch das Amtsgericht Eschweiler ein Vollstreckungshaftbefehl wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen. Demnach hatte er eine Geldstrafe von 420EUR zu zahlen oder muss für 42 Tage eine Freiheitsstrafe antreten.
Zuvor hatte das Amtsgericht Heinsberg ihn wegen einer Urkundenfälschung bereits 2023 verurteilt. Als Strafe muss er 1.850EUR zahlen oder für 74 Tage eine Freiheitsstrafe antreten.
Der Polizeipflichtige wurde durch die Beamten festgenommen. Die Geldstrafe kann er nicht bezahlen, sodass er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen dem polizeilichen Gewahrsamsdienst in Aachen zugeführt wird. Im Anschluss wird er einer Justizvollzugsanstalt überführt werden und seine Haftstrafe verbüßen.
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