BPOLI MD: Arbeitgeber zahlt Geldstrafe und bewahrt Mitarbeiter vor zehn Tagen Haft
Am Dienstag, den 28. Juli 2026 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei in den Vormittagsstunden einen Mann im Hauptbahnhof Magdeburg. Die Überprüfung seiner Personalien im Informationssystem der Polizei ergab dabei einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg. Im September 2025 wurde der 22-Jährige durch das Amtsgericht Aschersleben per Strafbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 400 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen verurteilt. Weder zahlte der Verurteilte den auferlegten Geldbetrag, noch stellte er sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt. Folglich erließ jene Staatsanwaltschaft im Juli 2026 den Haftbefehl. Die Beamten nahmen den Deutschen fest und brachten ihn in die Diensträume der Bundespolizei. Dort wurde ihm die Möglichkeit eröffnet, den haftabwendenden Betrag von 400 Euro aufzubringen. Daraufhin nahm der Gesuchte Kontakt zu seinem Arbeitgeber, ein Pizza-Lieferservice, auf. Dieser erklärte sich bereit, die Geldstrafe für seinen Mitarbeiter zu begleichen. Die Beamten begleiteten den Mann anschließend zu dessen Arbeitsstätte, an der die geforderte Summe entrichtet wurde und beließen die Person daraufhin vor Ort auf freien Fuß. Die Bundespolizisten informierten darüber hinaus die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.
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