Kreis Recklinghausen: Leichtmobilität im Fokus – Zwölf Verwarngelder und eine Owi-Anzeige
Die Polizei Recklinghausen hat in dieser Woche verstärkt den Rad- und E-Scooter-Verkehr kontrolliert. Ziel der Maßnahmen war es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen und auf Risiken aufmerksam zu machen.
Am Mittwoch fanden Kontrollen im Bereich der Halde Hoheward in Herten statt. Dabei fiel den Einsatzkräften ein E-Scooter-Fahrer auf, der während der Fahrt sein Handy benutzte. Die Polizeibeamten schrieben eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige.
Am Donnerstag setzten Einsatzkräfte die Kontrollen in Marl und Dorsten fort. Insgesamt mussten sechs Rad- und sechs E-Scooter-Fahrende Verwarnungsgelder zahlen - unter anderem wegen "Geisterfahrten" (Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung), Missachtung von Verkehrszeichen, fehlender Beleuchtung oder weil sie zu Zweit auf einem E-Scooter waren.
Die Polizei Recklinghausen wird auch künftig gezielte Kontrollen durchführen und setzt neben konsequenter Ahndung von Verstößen weiterhin auf Aufklärung und Prävention.
Grundsätzlich gilt:
- Lassen Sie das Handy während der Fahrt in der Tasche
- Nutzen Sie Radwege
- E-Scooter dürfen erst ab 14 Jahren genutzt werden
- Immer nur eine Person pro E-Scooter
- "Kinder E-Scooter" sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen.
Sie dürfen ausschließlich auf privatem Gelände genutzt werden.Rückfragen für Medienschaffende bitte an:
Polizeipräsidium Recklinghausen
Pressestelle
Annette Achenbach
Medientelefon: 02361 55 2979
E-Mail: pressestelle.recklinghausen@polizei.nrw.de
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