Handel mit Betäubungsmitteln – gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei

Nach einem Hinweis einer anderen Polizeidienststelle nahm die Polizeiinspektion Gifhorn im April dieses Jahres Ermittlungen gegen ein Paar aus dem Norden des Landkreises Gifhorn auf. Den beiden wurde unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Im Verlauf der Ermittlungen konkretisierte sich der Verdacht. Die Beamten des Zentralen Kriminaldienstes ersuchten daraufhin die Staatsanwaltschaft Hildesheim, einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Paares in Hankensbüttel zu erwirken. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hildesheim erließ das Amtsgericht Hildesheim den Durchsuchungsbeschluss, der am 23.07.2026 vollstreckt wurde. In der Wohnung der 41-Jährigen und des 40-Jährigen wurden mehrere hundert Gramm Amphetamin, fünf Marihuanapflanzen sowie etwa 20 Setzlinge, dazugehöriges Anbaumaterial und über 1.500 Euro Bargeld sichergestellt. Die beiden Tatverdächtigen äußerten sich nicht zu den Tatvorwürfen. Da keine Haftgründe vorlagen, wurden sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf freien Fuß gesetzt. Der Zentrale Kriminaldienst führt die Ermittlungen unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Hildesheim fort. Presseanfragen sind an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Hildesheim zu richten. Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Hildesheim Kaiserstraße 60 31134 Hildesheim Telefon: 05121 968546 im Auftrag: Christoph Nowak Polizeiinspektion Gifhorn Presse- und Öffentlichkeitsarbeit