Probefahrt Richtung Strafanzeige – vermeintlicher Käufer verschwindet mit Motorrädern

OBERFRANKEN. Ein mutmaßlicher Kaufinteressent vereinbart über Kleinanzeigen Besichtigungen von Motorrädern, um diese in Folge Probe zu fahren. Was die Verkäufer im Vorfeld nicht wissen: eine Rückgabe bleibt anschließend aus. So geschehen in bereits vier Fällen in den letzten Wochen in Stadt und Landkreis Bamberg sowie zwei Fällen in Nürnberg und Fürth, welche alle die Kriminalpolizei Bamberg bearbeitet. Der Täter täuschte die arglosen Opfer durch Zurücklassen eines vermeintlich wertvollen Pfands. So zum Beispiel ein Fahrzeugschlüssel eines Motorrads, welches er aber in einer vorherigen Tat ergaunert hatte und sich gar nicht vor Ort befand. Durch scheinbar gute Motorradkenntnisse und dem genannten Pfand hatte sich der Betrüger genug Vertrauen erschlichen, weshalb die Verkäufer ein Vorzeigen des Führerscheins oder Personalausweises gar nicht erst verlangten oder diese nicht ausreichend prüften. Doch hieraus resultierte gleich doppelte Gefahr: Zum einen blieb der Täter zunächst anonym. Zum anderen fehlte der Nachweis, ob der Probefahrer überhaupt die passende Fahrerlaubnis innehat. Ein Fahrzeughalter hat hierfür jedoch grundsätzlich Sorge zu tragen, weshalb es auch zu Verkehrsdelikten des Motorradverkäufers kommen kann. Die Kriminalpolizei Bamberg ermittelt in allen sechs Fällen wegen betrügerischen Erlangens von Kraftfahrzeugen und verfolgt die Spur des Betrügers. Auch fünf der sechs Motorräder brachten die Kriminalbeamten bereits wieder in den Besitz der Eigentümer. Ein weiterer gleichgelagerter Fall mit bereits ermitteltem Täter ereignete sich im April in Hof. Der gesamte Beuteschaden in der aktuellen Motorradsaison summierte sich auf zirka 41.000 Euro. Die Polizei Oberfranken empfiehlt deshalb zu Ihrem Schutz: Lassen Sie sich immer einen gültigen Führerschein oder zumindest ein Ausweisdokument vor Fahrtantritt vorzeigen. Machen Sie unter Umständen ein Foto. Seien Sie sich sicher, dass der vermeintliche Kaufinteressent auch die auf dem Ausweis abgebildete Person ist. Fahrzeugschlüssel oder Kennzeichen eignen sich nicht als Pfand. Sie könnten gestohlen oder gefälscht sein. Denken Sie auch an die Möglichkeit, dass es einen Zweitschlüssel geben kann. Merken Sie sich die Kleidung und sonstige Auffälligkeiten des Kaufinteressenten. Sollten Sie ein Motorrad kaufen wollen, achten Sie bei der Besichtigung auf umlackierte Fahrzeugteile oder veränderte Fahrgestellnummern. Verständigen Sie bei Verdachtsmomenten sofort die Polizei. Der Notruf unter 110 ist immer für Sie erreichbar.