Unerlaubte Einreisen aus Schweden und Dänemark
Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock stellten gestern, am 5. August, zwei unerlaubt eingereiste Personen im Überseehafen Rostock fest. Die Männer reisten zuvor mit der Fähre aus Schweden und Dänemark nach Deutschland ein.
Bei den Personen handelte es sich um einen Syrer sowie einen Nordmazedonier im Alter von 25 bzw. 31 Jahren.
Der Nordmazedonier überschritt die zulässige Aufenthaltsdauer um 16 Tage und erfüllte somit nicht die Voraussetzungen für die Einreise nach Deutschland. Die Verordnung (EU) 2018/1806 bildet die unmittelbar geltende Grundlage für Kurzaufenthalte im Schengen-Gebiet. Gemäß dieser Rechtsgrundlage dürfen sich nordmazedonische Staatsangehörige höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Gebiet aufhalten.
Der syrische Staatsangehörige befand sich ursprünglich in der Reisebewegung nach Dänemark. Die dänischen Behörden verweigertem ihm jedoch die Einreise und beorderten ihn zurück nach Deutschland. Bei der Kontrolle in Deutschland stellten die Bundespolizisten fest, dass er sich aktuell nur in Schweden aufhalten darf.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock leitete gegen beide Personen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts ein. Im Anschluss setzten die Beamten dem Nordmazedonier eine Frist Deutschland zu verlassen. Die Einsatzkräfte initierten und vollzogen zudem die Rückführung des Syrers nach Schweden.
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