Fall 1 von 3: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle
Am 9. August 2026 gegen 4 Uhr morgens meldete sich ein 27-jähriger deutscher Staatsangehöriger beim Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof.
Er erkundigte sich, ob ein Haftbefehl gegen ihn vorläge.
Die Beamten stellten daraufhin die Personalien des Mannes fest und führten eine Abfrage im polizeilichen Fahndungssystem durch.
Dabei stellte sich heraus, dass eine Ausschreibung zur Festnahme vorlag.
Seit Mitte Februar 2026 wurde der Mann mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Flensburg gesucht. Er war demnach wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt worden.
Da er den Betrag nicht aufbringen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen antreten.
Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde er in eine Haftanstalt gebracht.
RH
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