BPOLI MD: Vater zahlt 250 Euro und bewahrt seinen Sohn vor Haft
Am Samstag, den 15. August 2026 kontrollierte eine Streife der
Bundespolizei um 12:25 Uhr einen Deutschen am Hauptbahnhof Stendal. Der Abgleich seiner Personaldaten im Informationssystem der Polizei ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel. Bereits Anfang 2024 verurteilte das Amtsgericht Kassel den heute
38-Jährigen wegen unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 500 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 20 Tagen Haft. Bisher zahlte der Verurteilte jedoch nur einen Teil des auferlegten Geldbetrages. Auch der daraufhin erfolgten Ladung zum Haftantritt stellte sich der Verurteilte nicht. Demnach erging im August 2025 der Haftbefehl. Diesen eröffneten die Beamten dem Gesuchten, nahmen ihn fest und mit zur Dienststelle am Hauptbahnhof Stendal. Der Gesuchte kontaktierte seinen Vater, dieser beglich den haftabwendenden Restbetrag von 250 Euro und ersparte seinem Sohn somit den 5-tägigen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt. Die eingesetzten Beamten informierten die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.
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